Maskenpflicht ab 24. Juli

mnsWegen zunehmendem Auftreten von Corona-Infizierungen hat die Bundesregierung beschlossen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder auszuweiten.

Wir ersuchen daher, beim Betreten des Gemeindeamts einen MNS anzulegen sowie die Hände zu desinfizieren. Sollten Sie keine Maske dabeihaben, können wir Ihnen gerne eine zur Verfügung stellen.

Ab Freitag, den 24. Juli, ist in Supermärkten, Banken und Postfilialen wieder eine Schutzmaske zu verwenden. Die bisher geltende Regelung für das Tragen in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Apotheken, Arztpraxen und Spitälern sowie bei Dienstleistungen, bei denen der 1-m-Abstand nicht eingehalten werden kann, bleibt weiterhin aufrecht.


Mittwoch, den 22. Juli 2020 um 09:45 Uhr