Innovative, junge (bis 5 Jahre) Kleinunternehmen (nach EU Definition: max. 50 Mitarbeiter, 10 Mio. Umsatz)
Natürliche oder jur. Personen (z.B. GmbH) auch in der Vorgründungsphase
Gefördert werden technisch – innovative (bezogen auf die Region) Investitionsprojekte
(innovatives Handwerk, innovativ verarbeitendes Gewerbe, industrielle Erzeugung, Dienstleistung….)
Einreichung: von 5.10 bis 3.12.2015: 12:00
Einreichung ausschließlich elektronisch unter http://www.awsg.at/Content.Node/gruenden/foerderungen/3983.de.php
Förderung: z.B. für materielle Investitionskosten (z.B. Kauf einer Maschine), immaterielle Investitionskosten (z. B Lizenzen); projektbezogene Personalkosten
Förderung: verlorener Zuschuss in der Höhe von 55 % der anrechenbaren Kosten bis maximal € 50.000.-
Projektauswahl: zweistufige Beurteilung durch eine Jury: „Best of“- Projekte werden gefördert – es wird daher empfohlen, die Einreichung diesbezüglich zu formulieren.
Hinweise:
Die Einreichung verlangt u. a. eine Bestätigung über die Übereinstimmung mit dem Regionalkonzept. Dies ist bei entsprechenden Projekt möglich, da unsere regionale Entwicklungsstrategie das Thema Innovation als wichtigen Bestandteil enthält:
siehe www.leader-wohlviertel.at - Kapitel Wertschöpfung.
Der Call wird nicht im Programm LEADER durchgeführt. Auf Grund der hohen Bedeutung von Innovationen und Unternehmen(sgründungen) für unsere Region kann aber bei der Einreichung Unterstützung durch das LEADER-Büro geleistet werden. Falls Sie eine Einreichung planen, sollten Sie möglichst bald mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen beginnen.
Alle Unterlagen finden Sie unter: http://www.awsg.at/Content.Node/gruenden/foerderungen/3983.de.php