Derzeit besuchen Mitarbeiter der Firma Michael Singer, 2483 Ebreichsdorf, alle Objekte (Häuser) unserer Gemeinde und führen die angeordnete Rattenbekämpfung durch. Die Herren können sich im Zweifelsfalle jederzeit ausweisen.
Aufgrund der Verordnung sind sie verpflichtet, in jedem Objekt an geeigneten Stellen Bekämpfungsmittel auszulegen. Auch in Objekten, wo derzeit keine Ratten beobachtet werden, muss im Interesse des vollen Erfolges eine Bekämpfung erfolgen.
Helfen Sie bitte mit, für die Bekämpfungsmittel einen geeigneten Platz zu finden!
Küchenabfälle und Speisereste auf Komposthaufen sind ideale Futterplätze für Ratten und erfordern besondere Beachtung.
Die zur Bekämpfung verwendeten Ködermaterialien enthalten die Blutgerinnung hemmende Mittel, welche für Menschen und Haustiere minder gefährlich sind. Trotzdem müssen die ausgelegten Bekämpfungsmittel vor dem Zugriff von Kindern und der Aufnahme von Haustieren geschützt werden.
Aufgefundene tote Ratten und Mäuse müssen sofort eingesammelt und der geordneten Deponie zugeführt werden. Nicht angenommene Köder müssen nach acht Tagen eingesammelt, verbrannt, oder entsorgt (Hausmüll) werden. Eine Beseitigung der ausgelegten Bekämpfungsmittel vor diesem Zeitraum stellt den Erfolg der Rattenbekämpfungsaktion in Frage und ist deshalb unzulässig.
Durch Ratten können gefährliche Krankheiten (Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Schweinepest, Weil‘sche-Krankheit usw.) übertragen werden. Abgesehen davon verursachen Ratten durch Wühlen und Nagen an Gebäuden, Kanalanlagen, Kläranlagen, an Lebens- und Futtermittelvorräten usw. enormen Schaden.
Haben Sie daher Verständnis für die angeordnete Rattenbekämpfung. Diese Aktion ist ein wichtiger Akt einer verantwortungsbewussten Gesundheitsvorsorge, vorbeugenden Seuchenbekämpfung und gesetzlichen Hygienemaßnahme.